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Sperrung aller Grillstellen in den Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises

Erstelldatum03.07.2025

- infolge akuter Waldbrandgefahr

Ab sofort ist in den Wäldern des Rhein-Neckar-Kreises die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills untersagt.

Nachdem bereits die Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene geschlossen werden mussten, weitet die Untere Forstbehörde diese Schutzmaßnahme nun ab Donnerstag, 3. Juli, auf das gesamte Kreisgebiet aus. „Wir wollten zunächst noch etwas abwarten in den Regionen des Kreises, die im Vergleich zum Rhein-tal etwas kühler und weniger waldbrandgefährdet sind. Aber die Wetterprognosen lassen keine Hoffnungen auf eine dauerhafte Verringerung der Waldbrand-gefahr zu. Deshalb müssen wir nun alle Feuerstellen in den Wäldern des gesamten Kreisgebiets schließen“, erklärt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes, die Maßnahme. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.
Der Deutsche Wetterdienst weist in seinem Waldbrandgefahrenindex im Durchschnitt der nächsten Tage die Gefahrenstufe 4 für den Rhein-Neckar-Kreis aus. Die maximal mögliche Stufe liegt bei 5, die Gefährdung ist also im Moment hoch. Große Regenmengen sind bisher nicht gemeldet. Um einem möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt die Untere Forstbehörde die Feuerstellen und Grillplätze bis auf Weiteres und bittet um Verständnis für diese Entscheidung.

Fast jeder Waldbrand in Deutschland wird übrigens durch Menschen ausgelöst. Zum einen gibt es immer wieder mutwillige Brandstiftungen, meist werden Waldbrände aber unabsichtlich durch mangelnde Vorsicht oder Unkenntnis der Gefahren ausgelöst. Hier spielt insbesondere das Rauchen im Wald eine Rolle. Im Wald herrscht vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot. Insbesondere jetzt bei der hohen Waldbrandgefährdung sind alle Waldbesuchenden dazu aufgerufen, das Rauchverbot zu beachten und sich umsichtig im Wald zu verhalten.
Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße ge-gen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Die Untere Forstbehörde bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer Telefonnummer: 112 zu melden.

Hier gehts zur offiziellen Pressemitteilung. (PDF) 

   

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