In letzter Zeit erreichte die Gemeindeverwaltung leider immer wieder Beschwerden über liegengebliebene Hinterlassenschaften von Hunden, insbesondere in der Blumenstraße und der Talstraße.
Wir möchten daher alle Hundehalter daran erinnern, dass der Halter oder Führer eines Hundes verpflichtet ist, den Hundekot seines Tieres auf Gehwegen, öffentlichen Grünflächen sowie auch auf Privatgrundstücken unverzüglich zu beseitigen.
Zur Unterstützung hat die Gemeindeverwaltung an beliebten Gassi-Routen „Hundekot-Servicestationen“ eingerichtet. Dort können kostenfrei Beutel für die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners entnommen werden. Die Mitarbeiter unseres Bauhofs sorgen regelmäßig dafür, dass die Stationen geleert und mit neuen Tüten bestückt werden. Wir bitten alle Hundehalter, dieses Angebot zu nutzen.
Wer eine andere Route wählt, sollte selbstverständlich dennoch beim Spaziergang stets eine geeignete Tüte dabeihaben, um den Hundekot ordnungsgemäß entsorgen zu können.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass Hunde innerhalb der Ortslage grundsätzlich anzuleinen sind. Von freilaufenden Hunden können vielfältige Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen, beispielsweise für Passanten oder andere Tiere. Bitte zeigen Sie Verständnis dafür, dass sich manche Mitbürger durch freilaufende Hunde unsicher oder bedroht fühlen können.
Mit gegenseitiger Rücksichtnahme lässt sich das Zusammenleben in unserer Gemeinde für alle angenehm gestalten. Wir bitten daher alle Hundehalter um Beachtung und Einhaltung dieser Regelungen. Vielen Dank.








