Änderungen bei der Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 tritt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder in Kraft. Dieser gilt zunächst für Kinder der 1. Klassenstufe und wird in den folgenden Schuljahren schrittweise auf alle Grundschulklassen ausgeweitet.
Die Gemeinde Neidenstein hat die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig ein verlässliches Betreuungsangebot für Familien sicherzustellen.
Regel-Kernzeitbetreuung an Schultagen bleibt unverändert
Für die Betreuung an Schultagen ergeben sich keine Änderungen. Die Kernzeitbetreuung wird wie bisher angeboten. Auch die Benutzungsgebühren bleiben unverändert:
- Regelbetreuung (07:00–08:00 Uhr und 11:30–14:00 Uhr): 70,00 € pro Monat
- Verlängerte Betreuung (07:00–08:00 Uhr und 11:30–15:00 Uhr): 80,00 € pro Monat
- Mittagessen: 4,50 € je Essen
Neu: Ferienbetreuung
Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird die Ferienbetreuung organisatorisch vom bisherigen Kernzeitbetrieb getrennt und gemeinsam mit der Gemeinde Eschelbronn angeboten. Durch diese Kooperation können Personal und Räumlichkeiten wirtschaftlich genutzt und gleichzeitig ein verlässliches Betreuungsangebot für Familien geschaffen werden.
Die Ferienbetreuung wird grundsätzlich wochenweise und mit einer täglichen Betreuungszeit von acht Stunden angeboten.
Folgende Gebühren sind für die Ferienbetreuung geplant und werden in der Juli-Sitzung des Gemeinderates formal beschlossen:
Betreuungsumfang | Erstkind | Zweitkind | Drittkind |
5-Tage-Woche | 100,00 € | 50,00 € | 25,00 € |
4-Tage-Woche | 80,00 € | 40,00 € | 20,00 € |
3-Tage-Woche | 60,00 € | 30,00 € | 15,00 € |
2-Tage-Woche | 40,00 € | 20,00 € | 10,00 € |
Die Gebühren wurden auf Grundlage der voraussichtlichen Kosten kalkuliert und werden regelmäßig überprüft.
Ferienbetreuung für alle Grundschulkinder
Obwohl der gesetzliche Ganztagsanspruch im Schuljahr 2026/2027 zunächst nur für die neu eingeschulten Erstklässler gilt, wird die Ferienbetreuung bereits für alle Schülerinnen und Schüler der Burgdorfschule angeboten. Damit erhalten alle Familien ein einheitliches Betreuungsangebot und auch Geschwisterkinder können nach dem gleichen Modell betreut werden. Gleichzeitig bereitet sich die Gemeinde frühzeitig auf die schrittweise Ausweitung des Ganztagsanspruchs auf alle Grundschulklassen vor.
Anmeldung
Die Anmeldeunterlagen für die Ferienbetreuung werden den Eltern zu Beginn des neuen Schuljahres zur Verfügung gestellt. Erst mit der Anmeldung erfolgt die verbindliche Buchung der gewünschten Betreuungswochen.
Für die bevorstehenden Sommerferien 2026 gilt noch das bisherige Betreuungsangebot mit den bisherigen Regelungen und Gebühren. Die neuen Bestimmungen zur Ferienbetreuung finden erstmals für die Herbstferien 2026 Anwendung.
Bei Fragen zur Kernzeit- oder Ferienbetreuung steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Neidenstein gerne zur Verfügung.







