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Das Wasserrechtsamt informiert

Erstelldatum17.08.2026

Niedrigwasser im gesamten Kreisgebiet

Das Wasserrechtsamt informiert: Niedrigwasser im gesamten Kreisgebiet

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern nur bei ausreichenden Wasserständen erlaubt

 

Wie bereits in den zurückliegenden Jahren setzt die derzeitige Wetterlage den Flüssen und Bächen im Rhein-Neckar-Kreis wieder massiv zu. Mit dem Niedrig-wasser und dem temperaturbedingten Sauerstoffmangel stellt sich für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssituation ein. Besonders stark betroffen sind die kleineren Gewässer mit ohnehin geringer Wasserführung.
Nach den aktuellen Wettervorhersagen wird diese Trockenheit noch weiter an-dauern. Aus diesem Grund weist das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Krei-ses erneut darauf hin, dass der Gemeingebrauch an den Gewässern, also die erlaubnisfreie Wasserentnahme, dann verboten ist, wenn kein ausreichendes Wasserdargebot mehr vorhanden ist. Grundsätzlich darf Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen nur entnommen werden, so lange die Entnahme dem Gewässer nicht schadet.

Sofern die Mindestwassermenge in einzelnen Gewässern nicht mehr erreicht ist, gilt für Niedrigwasserzeiten folgende Rechtslage:
•Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt weiter möglich.
•Ein Anstauen von Wasserläufen ist generell ohne entsprechende Erlaubnis untersagt.
•Die Entnahme mit Pumpen überschreitet den Gemeingebrauch und ist eben-falls nicht zulässig.
•Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für die Land- und Forstwirtschaft.
Für Inhaber einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis gelten zunächst die Bestimmungen der jeweiligen Erlaubnis. Wenn die Erlaubnis Regelungen zur Einstellung der Entnahme auf Grund von Niedrigwasser enthält, sind diese zu beachten.
Im gesamten Kreisgebiet herrschen zurzeit Niedrigwasserbedingungen.
Sollten die Erlaubnisse keine Regelungen zum Thema Niedrigwasser enthalten, ruft das Landratsamt dazu auf, von der Erlaubnis nicht oder kaum Gebrauch zu machen. In Einzelfällen können wir auch Erlaubnisse mit einer entsprechenden Auflage ergänzen.
Diese einschränkenden Regelungen gelten dann solange, bis sich nach Ende einer Trockenperiode die Situation in den Gewässern mit steigenden Wasser-ständen deutlich entspannt.

 

Eine landesweite Übersicht über Niedrigwasser und Wassermangel bietet übri-gens das Niedrigwasser-Informationszentrum der Landesanstalt für Umwelt Ba-den-Württemberg. Es ist unter niz.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

 

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