Verbände
Die Gemeinde Neidenstein hat mit den Gemeinden der Brunnenregion eine Verwaltungsgemeinschaft als Gemeindeverwaltungsverband gebildet. Zudem ist die Gemeinde Neidenstein Mitglied beim Abwasserzweckverband "Meckesheimer Cent", beim Zweckverband Wasserversorgungsgruppe "Unterer Schwarzbach" und beim Zweckverband Hochwasserschutz Einzugsbereich "Elsenz-Schwarzbach".
Gemeindeverwaltungsverband
Allgemeines
Zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft in der Rechtsform des Gemeindeverwaltungsverbandes haben die Gemeinden der Brunnenregion die Verbandssatzung vom 05.06.1974 vereinbart. Der Verband entstand am 01.01.1975. Sitz des GVV ist in Waibstadt. Verbandsvorsitzender ist Herr Joachim Locher, Bürgermeister der Stadt Waibstadt.
Aufgabenspektrum / Schwerpunkte
Die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) und die Bildung eines Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten.
Vertreter
- Bürgermeister (gesetzlicher Vertreter)
- Gemeinderat Hans-Dieter Kretzler (weiterer Vertreter)
- Gemeinderätin Nina Walter (weiterer Vertreter)
Abwasserzweckverband
Allgemeines
Der AZV Meckesheimer Cent erfüllt für die Gemeinden Epfenbach, Eschelbronn, Lobbach, Meckesheim, Neidenstein, Schönbrunn für den OT Haag, Sinsheim für den Stadtteil Hoffenheim, Spechbach und Zuzenhausen die Aufgabe, alle anfallenden häuslichen, gewerblichen und industriellen Abwässer sowie die Niederschlagswasser zu sammeln und vor ihrer Einleitung in den Vorfluter zu reinigen. Angeschlossen sind rd. 25000 Einwohner. Es sind ca. 30 km Sammelkanäle und 18 Regenüberlaufbecken erstellt. Der AZV besteht seit über 30 Jahren. Vorsitzender ist Herr Maik Brandt, Bürgermeister der Gemeinde Meckesheim.
Aufgabe
Sammlung und Reinigung der im Verbandsgebiet anfallender Abwässer.
Vertreter
- Bürgermeister (gesetzlicher Vertreter)
- Gemeinderat Frank Kreß (weiterer Vertreter)
Wasserzweckverband
Allgemeines
Am 28.08.1958 wurde der ZV mit der Verbandssatzung vom gleichen Tag unter dem Namen "Wasserversorgung Waibstadt Neidenstein" gebildet. Mit Neufassung der Verbandssatzung vom 16.10.1969, gültig ab 01.01.1970, wurde die Gemeinde Daisbach in den Verband aufgenommen und gleichzeitig der Name des Verbandes in "Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Unterer Schwarzbach" Sitz: Waibstadt geändert. Ab 01.01.1971 wurde die Verbandsgemeinde Daisbach in die Stadt Waibstadt eingegliedert. Mitglieder des Verbandes sind ab diesem Zeitpunkt wieder, wie bei der Gründung, die Stadt Waibstadt und die Gemeinde Neidenstein. Das Verbandsgebiet umfasst die Gemarkungen: Waibstadt (Waibstadt 1.827,8 ha und Daisbach 729,6 ha) und Neidenstein 648,1 ha. Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeistern der Verbandsmitglieder und zwei weiteren Vertretern aus Waibstadt und einem weiteren Vertreter aus Neidenstein. Verbandsvorsitzender ist Herr Joachim Locher, Bürgermeister, Waibstadt.
Aufgabe
Gemeinschaftliche Versorgung mit Trink- und Brauchwasser
Vertreter
- Bürgermeister (gesetzlicher Vertreter)
- Gemeinderat Alexander Oehmig (weiterer Vertreter)
Zweckverband Hochwasserschutz
Allgemeines
Nach den Überflutungen im Dezember 1993 und Juni 1994 wurde die Realisierung notwendiger überörtlicher Maßnahmen im Solidarverbund der Gemeinden des betroffenen Gebietes angestrebt. Hierzu war es erforderlich, einen ZV zu gründen, dem alle von den Maßnahmen betroffenen Gemeinden angehören. Der ZV Hochwasserschutz entstand zum 17.06.1997. Zum Gebiet Schwarzbach zählend gehören 12 Gemeinden, zum Gebiet Elsenzoberlauf zählend gehören 5 Gemeinden und zum Gebiet Elsenzunterlauf zählend gehören 6 Gemeinden. Zwischenzeitlich sind 35 Hochwasserrückhaltebecken und 4 Gewässermaßnahmen fertig gestellt und stehen für den überörtlichen Hochwasserschutz im Verbandsgebiet im Betrieb.
Aufgaben
Aufgabe des Verbandes ist der überörtliche Hochwasserschutz für das Einzugsgebiet von Elsenz und Schwarzbach auf der Grundlage der Ergebnisse der Flussgebietsuntersuchung mit dem Ziel eines gleichwertigen Hochwasserschutzes im Verbandsgebiet.
Vertreter
Bürgermeister (gesetzlicher Vertreter)
Verbandsvorsitzender
Herr Joachim Locher, Bürgermeister der Stadt Waibstadt
Kindergartenkuratorium
Von der evangelischen Kirchengemeinde und der bürgerlichen Gemeinde ist ein paritätisch besetztes Kuratorium gebildet. Viele Entscheidungen, für die der Kindergartenträger zuständig ist, werden hier vorberaten.
Allgemeines
Die evangelische Kirchengemeinde betreibt im Gebäude Neue Straße 20 einen Kindergarten mit derzeit 3 Gruppen. Das Gebäude steht im Eigentum der Gemeinde. Von der Kirchengemeinde und der bürgerlichen Gemeinde ist ein paritätisch besetztes Kuratorium gebildet. Dem Kuratorium gehören an: der Pfarrer, der Bürgermeister, zwei Vertreter des Kirchengemeinderats und zwei Vertreter des Gemeinderats. Das Kuratorium tritt nach Bedarf, in der Regel zweimal im Jahr, zusammen.
Vertreter des Gemeinderates
- Bürgermeister
- Gemeinderat Daniel Ziegler
- Gemeinderat Alexander Oehmig