Hundebesitzer!
Wieder ein Reh gerissen.
Hundebesitzer– Nehmt Rücksicht auf das Wild!
Wir weisen aus gegebenem Anlass erneut und wiederholt darauf hin, dass Hundebesitzer ihre Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen haben, dass niemand gefährdet wird. Darüber hinaus sind Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass sie nicht streunen.
Im Innenbereich sind auf öffentlichen Straßen und Gehwegen Hunde an der Leine zu führen (§9 Polizeiverordnung).
Werden Hunde in Wald und Flur ausgeführt gilt dieses Gebot ebenso. Eine Ausnahme von der Leinenpflicht gilt auf Feld-und Wanderwegen nur dann, wenn der Hundebesitzer durch Zuruf direkt auf den Hund einwirken kann.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Feld – und Wanderwege nicht verlassen werden dürfen.
Wir appellieren deshalb an die Vernunft aller Hundebesitzer und bedanken uns, dass Sie mit einem verantwortungsvollen Handeln nicht nur Unfälle vermeiden, sondern ihre Mitmenschen und andere Tiere vor gesundheitlichen Gefahren schützen.
In der vergangenen Woche wurde wieder ein verendetes Reh aufgefunden. Diesmal im Langlochwald bei der Langloch-Hütte. Die Untere Jagdbehörde des Rhein-Neckar-Kreises ist eingeschaltet und hat festgestellt, dass es sich um einen Hund gehandelt haben muss, da beim Wild die typischen Merkmale eines Hundebisses vorliegen. Es ist in diesem Jahr schon das vierte Reh, das einem streunenden/wildernden Hund zum Opfer gefallen ist.
Es wird durch die Jagdpächter Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt werden.
Abschließend wird in diesem Zusammenhang nochmals darauf hingewiesen, dass der Jagdausübungsberechtigte in bestimmten Situationen befugt ist auf wildernde Hunde zu schießen.