Schöffenwahl 2023
2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die
Amtszeit von 2024 bis 2028
Als Schöffin bzw. Schöffe wirken Sie gleichberechtigt an der Hauptverhandlung in Strafsachen mit. Deshalb sollten Sie sich bei Ihrer Bewerbung für das Schöffenamt der Rolle und Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein. Prüfen Sie anhand der Anforderungen an das Amt, ob Sie bereit und in der Lage sind, die Verantwortung für ein Urteil über andere Menschen zu übernehmen. Schöffen müssen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monate verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.
Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bzw. das Amt eines Jugendschöffen in Jugendstrafverfahren bis zum
31.3.2023 beim Bürgermeisteramt ihrer zuständigen Wohngemeinde:
Bürgermeisteramt Neidenstein, Schloßstr. 9 (Rathaus), 74933 Neidenstein.
Das jeweilige Bewerbungsformular kann auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de
heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht Ihnen bei der Gemeinde Neidenstein Herr Werner Halter zur Verfügung. Telefon Telefonnummer: 07263-9135-12 oder werner.halter(@)neidenstein.de
Im Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis steht außerdem Herr Ulrich Schefcik unter
Telefon Telefonnummer: 06221-522-1551 zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl.de