Sicherheitsprüfung von Grabsteinen
Grabsteine müssen standfest sein
Auch an den Grabmalen geht die Zeit nicht spurlos vorbei. Die Nutzung der Grabstätte, Witterungs-einflüsse, das Senken des Erdreichs, schadhafte Verdübelungen etc. können dazu führen, dass die Standsicherheit von Grabmalen nicht mehr gegeben ist.
Jeder Nutzungs-/Verfügungsberechtigte einer Grabstelle ist dafür verantwortlich, dass das Grabmal dauernd in einem standsicheren und guten Zustand erhalten wird.
Es kann passieren, dass Grabsteine umstürzen und dadurch erhebliche Personenschäden verursacht werden. Die Berechtigten haften durch umstürzende oder schadhafte Grabmale.
Aufgrund einschlägiger Unfallverhütungsvorschriften und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht sind die Gemeinden verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale auf ihren Friedhöfen einmal jährlich zu überprüfen.
Die Grabmalprüfung soll dafür sorgen, die Sicherheit sowohl für die Friedhofsbesucher als auch für Beschäftigte, die Arbeiten auf dem Friedhof durchführen, zu gewährleisten.
Die Prüfung der Standfestigkeit auf unserem Friedhof wird durch das Fachunternehmen Thoma aus Lenzkirch erfolgen. Die Prüfung durch das Fachunternehmen stellt sicher, dass ein festgelegtes Verfahren gemäß der Unfallverhütungsvorschrift durchgeführt wird.
So darf ein Grabstein nach Ansicht des Experten nicht schwanken oder gar umfallen, wenn am oberen Ende eine Druckkraft von 300 Newton ausgeübt wird.
Falsch ist hingegen die Behauptung, die Überprüfung würde durch hin- und herrütteln vorgenommen werden, wodurch erst der Grabstein losgerissen werde.
Die nutzungsberechtigten Hinterbliebenen – soweit ihre Anschriften im Rathaus bekannt sind – erhalten eine Aufforderung, die Standsicherheit des Grabsteines wiederherstellen zu lassen.
Der Gemeinde ist ein Nachweis vorzulegen, dass eine ordnungsgemäße Instandsetzung durch eine Fachfirma stattgefunden hat.
Die Prüfungen werden, soweit das Wetter mitspielt, in der Woche 13 (voraussichtlich ab 25. März 2024) durchgeführt.
Wir bitten um Verständnis, dass die Prüfung unabweisbar ist. Schließlich geht es um die Sicherheit von Besuchern und Beschäftigten des Friedhofs gleichermaßen.
BESCHLUSS
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
74933 Neidenstein, 12.03.2024
Frank Gobernatz
Bürgermeister