Der Bürgermeister
Allgemeine Informationen zum Amt
Der Bürgermeister wird gemäß § 42 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) direkt durch die Bürgerschaft auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Er hat im Gemeinderat volles Stimmrecht, da er vom Volk gewählt wird. Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Gemeinderates und damit oberester politischer Repräsentant ist er auch Chef der Verwaltung (Doppelfunktion) und damit auch des Rathauses mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Bürgermeister ....
- leitet und verteilt die Geschäfte der laufenden Verwaltung,
- bereitet die Entscheidungen des Gemeinderates vor,
- führt diese unter der Kontrolle des Gemeinderates und in Verantwortung ihm gegenüber durch,
- ist in Rechts- und Verwaltungsgeschäften der gesetzliche Vertreter der Gemeinde
- und Dienstvorgesetzter der in der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter.
Bürgermeister seit 1812 in Neidenstein
Frank Gobernatz Bürgermeister seit 2012

Peter Reichert Bürgermeister von 2004 bis 2012

Uwe Göhrig Bürgermeister von 1996 bis 2003

Peter Haas Bürgermeister von 1974 bis 1995

Otto Ziegler, Sonnenwirt Bürgermeister von 1966 bis 1974

Friedrich Winkelmann Bürgermeister von 1925 bis 1945

Friedrich Mayer Bürgermeister von 1920 bis 1925

Karl Ziegler, Adlerwirt Bürgermeister von 1901 bis 1920

Bürgermeister von 1812 bis 1901 in Neidenstein
Aus dieser Zeit sind folgende Namen bekannt:
Bürgermeister Adam Steiß von 1895 bis 1901
Bürgermeister Johannes Böbel von 1870 bis 1895
Bürgermeister Friedrich Grab von 1863 bis 1870
Bürgermeister Johann Georg Winkelmann von 1859 bis 1863
Bürgermeister Ludwig Ziegler von 1855 bis 1859
Bürgermeister Karl Haag von 1852 bis 1855
Bürgermeister Friedrich Trautmann von 1833 bis 1835 und 1838
Bürgermeister Valentin Steiß vor 1832
Bürgermeister Balthasar Förster 1812
Ab 1850 lassen sich genaue Amtszeiten feststellen, wobei der erste hauptamtliche Bürgermeister erst Erich Ziegler war, zuvor war jeder Bürgermeister lediglich ehrenamtlich tätig.