Landtagswahl 2021
Am Sonntag, 14. März 2021, wird der 17. Landtag von Baden-Württemberg gewählt.
Unter www.rhein-neckar-kreis.de/ltwbw finden Sie Informationen rund um die diesjährige Landtagswahl.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Mit nachfolgendem Link können Sie Ihren Wahlschein beantragen. Bitte beachten Sie die nachfolgend aufgeführten Hinweise:
Hinweise zum Wahlscheinantrag
Zur Landtagswahl am 14.03.2021 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Telefax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet auf unserer Homepage an. Beim Aufruf des Links „Wahlschein ONLINE beantragen“ erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Postzugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an post(@)neidenstein.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefonnummer: 07263 9135 0, post(@)neidenstein.de, Faxnummer: 07263 3392
Nachfolgend finden Sie alle relevanten öffentlichen Bekanntmachungen:
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021 (PDF)
Bürgermeisterwahl 2021
Hier können Sie das vorläufige Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl vom 31.01.2021 einsehen:
Vorläufiges Wahlergebnis (PDF)
Nachfolgend finden Sie alle relevanten öffentlichen Bekanntmachungen:
Hinweise zur Bürgermeisterwahl - Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) am 31. Januar 2021 (PDF)
Öffentliche Bekanntmachung der zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) am 31. Januar 2021 zugelassenen Bewerbungen (PDF)
Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) am 31. Januar 2021 (PDF)
Bekanntmachung Bürgermeisterwahl am 31. Januar 2021, Aufruf und Informationen zur Briefwahl (PDF)
Bekanntmachung Bürgermeisterwahl am 31. Januar 2021, Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses (PDF)
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (PDF)
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters (PDF)
Wahlen im Überblick
Bürgermeisterwahl: Der Bürgermeister wird alle acht Jahre gewählt, die nächste Wahl findet 2021 statt.
Kommunalwahlen: Der Gemeinderat sowie der Kreistag werden alle fünf Jahre gewählt, die nächsten Wahlen finden 2024 statt.
Landtag: Die Landtagsabgeordneten werden alle fünf Jahre gewählt, die nächsten Wahlen finden 2021 statt.